Kosten und Erstattung

Die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen werden gemäß der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) unter Anwendung der aktuellen Abrechnungsempfehlungen (Stand 07/2024) abgerechnet.
Diese können Sie hier einsehen.

Bitte beachten Sie die Ausfallhonorarregelung:
Es handelt sich bei meiner Praxis um eine Bestellpraxis, was bedeutet, dass alle Termine nach Vereinbarung stattfinden. Wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen bzw. nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt, wird Ihnen der Ausfall des Termins mit einem Honorar in Höhe von 80,00 Euro in Rechnung gestellt.

Private Krankenversicherung (PKV)

Bitte klären Sie vor dem ersten Gespräch Ihre individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer Krankenkasse ab und bringen Sie in Erfahrung, in welcher Höhe Ihnen die Kosten einer psychotherapeutischen Therapie erstattet werden. So variieren je nach Vertragskonditionen der Umfang der genehmigten Stunden als auch die Höhe der erstatteten Sätze. Zudem ist es hilfreich, bereits alle erforderlichen Unterlagen für die Einleitung einer Therapie bei der Krankenkasse anzufordern und zum ersten Termin mitzubringen.

Beihilfe (Beamtenversorgung)

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl an privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten in den meisten Fällen die Kosten einer Psychotherapie in vollem Umfang. Fordern Sie spätestens nach der Sprechstunde die nötigen Formulare an, damit der Antrag in die Wege geleitet werden kann.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Da ich über keinen Kassensitz verfüge, kann ich nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dies ist nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei mitunter um ein langwieriges und nicht unbedingt erfolgversprechendes Verfahren handelt. Alternativ können Sie natürlich als Selbstzahler/in in die Praxis kommen. Informationen über die Voraussetzungen zur Einleitung einer Kostenerstattung finden sie hier.

Selbstzahler/in

Es besteht immer die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, treffe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, die sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) anlehnt. Die aktuellen Abrechnungsempfehlungen können Sie hier einsehen. Pro Einzelsitzung (50 min) berechne ich eine Pauschale von 134,06 Euro (Ziffer 812 analog, 2,3-facher Satz). Bitte beachten Sie, dass auch bereits das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Weitere Kostenträger

Die freie Heilfürsorge, die Postbeamtenkasse sowie die Krankenkassen der Bundesbahnbeamten beteiligen sich zumeist anteilig an den Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Sie sollten die Zahlungsbedingungen unbedingt vor dem ersten Gespräch in der Praxis klären, da auch die Sprechstunde kostenpflichtig ist. Ich empfehle dringend das frühzeitige Anfordern der Antragsformalitäten sowie die Klärung Ihres Eigenanteils.